Abmahnung Markenrecht kann rechtsmissbräuchlich sein
14 Juni 2010
2 Comments
Der Inhaber einer Marke kann sich dagegen wehren, dass diese von Dritten unberechtigt verwendet wird. Hat er sie aber nur zu dem Zweck eintragen lassen, um anderen die Verwendung dieser Marke mittels Abmahnung zu verbieten, handelt er rechtsmissbräuchlich und ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten besteht nicht. Mehr dazu bei Shopbetreiber-Blog.de









Kann man eine Abmahnung schreiben oder bekommen für eine nicht eingetragene Marke?
Danke
Dankeschön für diesen Link,ich bin einer der Betroffenen,werde gleich mal reinschauen.
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