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Abmahnung Markenrecht kann rechtsmissbräuchlich sein

14 Juni 2010 2 Comments

Der Inhaber einer Marke kann sich dagegen wehren, dass diese von Dritten unberechtigt verwendet wird. Hat er sie aber nur zu dem Zweck eintragen lassen, um anderen die Verwendung dieser Marke mittels Abmahnung zu verbieten, handelt er rechtsmissbräuchlich und ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten besteht nicht. Mehr dazu bei Shopbetreiber-Blog.de

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2 Comments »

  • Lance said:

    Kann man eine Abmahnung schreiben oder bekommen für eine nicht eingetragene Marke?

  • Autoreinigung said:

    Danke
    Dankeschön für diesen Link,ich bin einer der Betroffenen,werde gleich mal reinschauen.

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